SPD-Kreisverband kritisiert das geplante „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz" der Bayerischen Staatsregierung scharf

23. April 2018

SPD-Kreisvorsitzender Harald Dösel und die stellvertretende Bezirkstagspräsidentin Christa Naaß (SPD) gingen im Rahmen der jüngsten Kreisvorstandssitzung in Muhr am See hart mit dem Entwurf des neuen „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz" ins Gericht, das von der Staatsregierung in den Landtag eingebracht worden ist und auch von Fachleuten heftig kritisiert wird.

Der Gesetzentwurf ist nach Einschätzung der Genossen im Kreisverband Weißenburg-Gunzenhausen „eine Katastrophe für Menschen, die unter einer psychischen Störung leiden“. Denn die geplanten Regelungen laufen aus Sicht der Sozialdemokraten auf eine Stigmatisierung und Ausgrenzung von psychisch kranken Menschen hinaus, warnt Dösel. Er bezieht sich dabei vor allem auf die geplante Unterbringungsdatei, die es Behörden für fünf Jahre ermöglichen soll, festzustellen, ob jemand in der Vergangenheit in die Psychiatrie eingewiesen worden ist. „Diese Menschen brauchen vor allem Hilfe und keine gesellschaftliche Ächtung“, fordert Dösel und ergänzt, dass eine vorübergehende Unterbringung in der Psychiatrie bereits im Falle einer schweren Wochenbettdepression zum Schutz vor einer Eigengefährdung der betroffenen Frau erfolgen kann.

„Seit vier Jahren wurde auf Bezirketagsebene zusammen mit den Ministerien, Experten und Betroffenen diskutiert und es gab konkrete Vorschläge, um ein modernes Gesetz zu formulieren, das die deutschlandweit höchste Zahl an Zwangseinweisungen reduziert und die Hilfe für psychisch Kranke verbessert“, berichtete Christa Naaß. In Bayern wurden zuletzt über 60.000 Menschen pro Jahr in psychiatrische Kliniken eingewiesen – doppelt so viele wie etwa in Baden-Württemberg.

„Wir sind entsetzt über den nun vorgelegten Gesetzentwurf,“ stellte die stellvertretende Bezirketagspräsidentin fest und zeigte auf, „dass unser gemeinsames Ziel ein Kriseninterventionsgesetz ist mit einem Schwerpunkt auf Hilfen und nicht mit dem Schwerpunkt der Gefahrenabwehr. Menschen, die vorübergehend in die Psychiatrie eingewiesen worden sind oder freiwillig untergebracht waren, stellen in der Regel keine Gefahr für andere dar. Aber sie werden künftig behandelt wie verurteilte psychisch kranke Straftäter“.

Dieser Gesetzentwurf stigmatisiert statt zu helfen, sind sich Dösel und Naaß zusammen mit den Sozialverbänden einig:„Denn wer Angst davor hat, wie ein Krimineller behandelt zu werden, wird sich keine Hilfe holen“.

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