SPD-Kreisverband begrüßt geplante finanzielle Besserstellung von hochgradig sehbehinderten Menschen

18. August 2016

„Der ausdauernde Einsatz von SPD und Verbänden hatte Erfolg“, stellt Christa Naaß, im SPD-Kreisvorstand zuständig für den Bereich Frauen, Gesundheit und Soziales fest. Vor vielen Jahren hatte sie zusammen mit der SPD-Landtagsfraktion im Bayerischen Landtag bereits die finanzielle Besserstellung von hochgradig sehbehinderten Menschen gefordert.

Nun endlich soll diese Forderung umgesetzt werden – allerdings erst im Jahr 2018. Dann sollen jährlich zwölf Millionen Euro für die hochgradig Sehbehinderten im Haushalt eingestellt werden.

„Hochgradig Sehbehinderte sind in ihrem Alltag oft ebenso stark eingeschränkt wie Blinde, haben aber bisher keinen Ausgleich nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz erhalten“, so die stellvertretende Bezirkstagspräsidentin. Derzeit leben in Bayern 6200 sehbehinderte Menschen. Das Blindengeld beträgt derzeit 629,99 Euro pro Monat.

Eine weitere Personengruppe darf nach Meinung der stv. Kreisvorsitzenden Doris Schicker nicht vergessen werden: Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung, bei denen zugleich Taubheit vorliegt, erhalten derzeit keine Leistungen nach dem Blindengeldgesetz. Diese Personengruppen haben aber aufgrund ihrer Sehschädigung bzw. infolge ihrer zusätzlichen Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ebenfalls einen außerordentlich großen Hilfebedarf, der zu einer erheblichen, vor allem auch finanziellen Belastung der betroffenen Menschen führt.

„Durch eine Ausgleichsleistung“, sind sich die beiden SPD-Politikerinnen einig „könnte die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wesentlich gefördert werden. Auch in diesem Bereich muss sich die CSU endlich bewegen!“.

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