Auf Vorschlag von Lars Klingbeil hat das Bundeskabinett eine Erhöhung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer beschlossen. Künftig sollen Kommunen die Gewerbesteuer nicht mehr unter 280 Prozent festsetzen dürfen. Bislang lag der Mindesthebesatz bei 200 Prozent.
Die beiden SPD-Kreisvorsitzenden Harald Dösel und Tanja Tütken begrüßen diesen Schritt ausdrücklich – ebenso wie der SPD-Betreuungsabgeordnete für die Region, Carsten Träger, MdB.
„Die Anhebung des Mindesthebesatzes ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit“, erklären Harald Dösel und Tanja Tütken. „Wir beenden damit den ruinösen Wettbewerb um immer niedrigere Gewerbesteuersätze. Gerade für unsere Städte und Gemeinden im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist das ein starkes Signal. Kommunen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“
Brisant ist dabei: Über die Hälfte der bundesweiten Gewerbesteueroasen mit einem Hebesatz von unter 280 Prozent konzentriert sich auf den Freistaat Bayern. Gleichzeitig sind ausgerechnet in Bayern rund 1.810 Stellen in der Finanzverwaltung, darunter zahlreiche Betriebsprüferstellen, unbesetzt. Der Freistaat unternimmt seit Jahren zu wenig gegen aggressive Steuermodelle und Briefkastenfirmen.
Der Bundestagsabgeordnete Carsten Träger betont: „Mit der Reform greifen wir eine langjährige Forderung der SPD sowie der kommunalen Spitzenverbände auf. Es kann nicht sein, dass sich einzelne wenige Kommunen auf Kosten ihrer Nachbarn einen unfairen Standortvorteil verschaffen. Wer nur wegen eines Dumping-Hebesatzes Unternehmen anlockt, schwächt am Ende die kommunale Solidargemeinschaft.“
Ein Blick in den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zeigt, wie verantwortungsvoll die Kommunen hier handeln: Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz liegt im Landkreis bei rund 330 Prozent. In der Stadt Weißenburg in Bayern beträgt er 350 Prozent, in Gunzenhausen 340 Prozent und in Solnhofen sogar 380 Prozent.
„Damit liegen unsere Kommunen deutlich über den Sätzen derjenigen Gemeinden, die durch extrem niedrige Hebesätze unsolidarisches Steuerdumping betreiben“, stellen Dösel und Tütken klar. „Unsere Städte und Gemeinden setzen auf eine solide und faire Finanzpolitik – nicht auf kurzfristige Lockangebote.“
Ziel der Neuregelung ist es, zu verhindern, dass Unternehmen ihren Sitz allein aus steuerlichen Gründen in Gemeinden mit besonders niedrigen Hebesätzen verlagern – häufig lediglich als Schein- oder Briefkastenfirmen. Solche Konstruktionen gehen zulasten der Lebensqualität vor Ort.
„Gerade in der aktuell angespannten Finanzlage brauchen unsere Kommunen verlässliche Einnahmen“, so Dösel und Tütken weiter. „Ob Schwimmbad, Kita oder Busverbindung – starke Kommunen sind die Grundlage für gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum.“
Während der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz in Bayern bei 376 Prozent liegt, erheben einzelne Kommunen weiterhin sehr niedrige Sätze und locken damit Unternehmen an. Diese wenigen Kommunen – sie machen nur rund 1,1 Prozent aller bayerischen Gemeinden aus – verursachen jedoch Einnahmeausfälle bei der großen Mehrheit der Städte und Gemeinden, wenn aufgrund von Dumpinghebesätzen (Schein-)Verlagerungen vorgenommen werden.
„Dass der Mindesthebesatz nun auf 280 Prozent angehoben wird, ist ein Erfolg für die kommunale Familie und für mehr Fairness im Steuerwettbewerb“, fasst Carsten Träger zusammen. „Wir stärken damit gezielt die Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden – auch hier im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.“