Christa Naaß und Anette Pappler zum geplanten Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

06. April 2021

Christa Naaß und Anette Pappler begrüßen den Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium von Hubertus Heil zu den Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Dieses Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde vom Kabinett beschlossen und wird nun im Bundestag beraten.

Der Gesetzentwurf ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit in nationales Recht und ist nach Meinung der beiden Politikerinnen ein wichtiger Schritt zur gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

„Dabei geht es“, so die Stellvertreterin des Bezirkstagspräsidenten Christa Naaß, „nicht nur um abgesenkte Bordsteine oder Aufzüge in öffentlichen Einrichtungen. Besonders deutlich wird der Wert von Barrierefreiheit auch bei der digitalen Kommunikation, bei der Gestaltung von Internetseiten, beim Online-Handel oder bei Bankdienstleistungen“.

„Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten durch das Gesetz zudem mehr Rechte“, ergänzt die SPD-Kreisvorsitzende Anette Pappler weiter. „Diese können bei der Marktüberwachungsbehörde anzeigen, wenn bestimmte Produkte oder Dienstleistungen den Anforderungen zur Barrierefreiheit nicht entsprechen und sie diese nur eingeschränkt nutzen können. Dabei können sie auch die Beseitigung des Verstoßes verlangen.

Damit Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, dabei nicht überfordert werden, sollen diese von den Anforderungen an die Barrierefreiheit ausgenommen werden, informieren die beiden SPD-Kreisrätinnen weiter. Sie werden jedoch Beratungsangebote durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit erhalten, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen ebenfalls so weit wie möglich umsetzen können.

06.04.2021

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